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Personalvertretungsrecht Brandenburg
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Die Tarifverträge und alle ergänzenden Vorschriften und Erläuterungen finden Sie ab sofort in der Rubrik >> Tarifrecht.
Leitfaden für Personalräte Brandenburg
Quelle
Helmuth Wolf: Leitfaden für Personalräte Brandenburg. WALHALLA Fachverlag, Regensburg 2019.
Einführung in das Personalvertretungsrecht: Grundlagen und Grundsätze
Aufgaben der Gewerkschaften im Rahmen des Personalvertretungsrechts
Geschäftsführung der Personalvertretung
- Stellung und Aufgaben des Vorstandes
- Stellung des Personalratsvorsitzenden (§ 33 Abs. 5 PersVG Brb)
- Geschäftsordnung, (§ 42 PersVG Brb)
- Sprechstunden und Betreuung (§ 43 PersVG Brb)
- Geschäftssitz der Personalvertretung
- Aufsuchen von Beschäftigten am Arbeitsplatz (§ 43 Abs. 3 PersVG BrB)
- Monatsgespräch (§ 57 Abs. 1 PersVG Brb)
- Aufbewahrung von Personalratsunterlagen
- Geschäftsbedarf, Kosten, Sachaufwand (§ 44 PersVG BrB)
- Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 46 PersVG Brb)
- Sitzungen der Personalvertretung
Rechte und Pflichten des Personalrates und seiner einzelnen Mitglieder
- Grundsätze der Zusammenarbeit (§ 2 PersVG Brb)
- Allgemeine Aufgaben und Grundsätze
- Formelle Beteiligungsrechte
- Sonstige Beteiligungsrechte
- Dienstbefreiung (§ 45 PersVG Brb)
- Recht auf Freistellung (§ 45 PersVG Brb)
- Verbot der Anrufung außenstehender Stellen (§ 57 Abs. 3 PersVG Brb)
- Recht auf Durchführung von Entscheidungen (§ 74 PersVG Brb)
- Pflicht zur Unterlassung von einseitigen Eingriffen in den Dienstbetrieb
- Pflicht zur Wahrnehmung der Aufgaben im Interesse aller Beschäftigten
- Pflicht zur gewissenhaften Erfüllung der übertragenen Aufgaben, Pflichtverstoß (§ 28 PersVG Brb)
Schutz der persönlichen Stellung des Personalratsmitglieds
- Recht auf ungehinderte Ausübung der Aufgaben und Befugnisse (§ 8 PersVG Brb)
- Schutz vor außerordentlicher Kündigung, Versetzung, Abordnung und Umsetzung (§ 47 PersVG Brb)
- Unzulässigkeit der ordentlichen Kündigung (§ 15 KSchG)
- Weiterbeschäftigungsgebot von Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 9 PersVG Brb)
- Unfallfürsorge (§ 11 PersVG Brb)
Beteiligungsrechte der Personalvertretung
- Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung (§ 58 PersVG Brb)
- Informationsanspruch der Personalvertretung (§ 60 PersVG Brb)
- Grundsätze der Mitbestimmung
- Formen der Beteiligung
- Ausgewählte Einzelfälle der Mitbestimmung
- Beteiligungsfrist
- Ausnahmen von der Beteiligung
- Verweigerung der Zustimmung
- Sonderregelungen für Gemeinden, Ämter, Kreise und Zweckverbände (§ 92 PerVG Brb)
- Grenzen der Beteiligung
- Initiativrecht des Personalrates (§ 69 PersVG Brb)
- Teilnahmerechte (§ 60 Abs. 4 PersVG Brb)
- Beteiligung am Arbeitsschutz (§ 59 PersVG Brb)
- Beteiligung als unbedingte Pflicht
- Rechtsfolgen einer fehlerhaften Mitbestimmung
- Dienstvereinbarungen (§ 70 PersVG Brb)
- Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats (§§ 75 und 76 PersVG Brb)
Verfahren bei Nichteinigung, Einigungsstelle
Personalversammlung
- Zusammensetzung, Leitung und Hausrecht der Personalversammlung (§ 48 PersVG Brb)
- Einberufung
- Gebot der Nichtöffentlichkeit
- Durchführung während der Arbeitszeit (§ 50 PersVG Brb)
- Aufgaben der Personalversammlung (§ 51 PersVG Brb)
- Arten der Personalversammlung
- Weitere Teilnahmerechte (§ 52 PersVG Brb)
- Kosten der Personalversammlung
Musterschreiben und Vordrucke
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